Kosten

Kosten

Kosten bei gesetzlichen Krankenkassen

Individuelle Kosten lassen sich leider erst nach einer unverbindlichen individuellen Beratung klären, jedoch finden Sie hier einige Anhaltspunkte.

Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahre)

Eine kieferorthopädische Behandlung wird in der Regel übernommen, jedoch fällt ein Eigenanteil von mindestens 300 Euro an, den Sie nach der Behandlung erstattet bekommen. Zur genaueren Einschätzung der Situation vereinbaren Sie gern einen unverbindlichen Beratungstermin.


Zusatzkosten

 Die von den Krankenkassen übernommen Kosten stellen leider nur eine absolute Minimalversorgung sicher. Moderne Materialien und neue, digitale, hochwertige Behandlungskonzepte sind im Maßnahmenkatalog der Krankenkassen nicht berücksichtigt. Selbstverständlich können bei uns Patienten strikt so versorgt werden, dass keine weiteren Kosten entstehen. Grundsätzlich ist jedoch unser Credo jeden Patienten gleich zu behandeln und keinen Unterschied zwischen den Behandlungen bei Kassen oder Privatpatienten zu machen. So können wir eine gleichbleibende Qualität mit möglichst kurzen und komfortablen Behandlungszeiten garantieren und auf viele Behandlungsmethoden und Materialien, die nicht von den gesetzlichen Versicherungen getragen werden, so dass private Zuzahlungen notwendig werden. Beispiele hierfür sind digitale Behandlungsabläufe (Scans, Bracketspositionierung ...), Retainer, Turbobites, Versiegelungen, Pins mit Suprakonstruktion, Superelastische Bögen, selbstligierende Brackets, kieferorthopädische Zahnreinigungen, ... .


Erwachsene

(über 18 Jahre)

Die Erwachsenenbehandlung wird in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Eine Ausnahme besteht bei schwerwiegenden Kieferfehlstellungen, die zusätzliche operative Einstellung des Kiefers notwendig machen. Jedoch entsteht auch hierbei ein Eigenanteil für den Patienten. Zur genaueren Einschätzung der Situation vereinbaren Sie gern HIER einen unverbindlichen Beratungstermin. Oder für eine erste Einschätzung nutzen Sie gern HIER unseren Online-Fragebogen.


Sollten Kosten nicht übernommen werden


Zahnzusatzversicherungen

Bitte beachten Sie VOR dem ersten Termin in unserer Praxis die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch eine Zahnzusatzversicherung. Sie erhalten in der Waizmanntabelle eine schnelle Leistungsübersicht zu allen Zahnzusatz-Tarifen. Klicken Sie folgenden Link und finden Sie alle Informationen, Bewertungen und jeweiligen Leistungsübersichten der Versicherungen: www.waizmanntabelle.de.


Ratenzahlung unter 50 € im Monat

Sollte die Behandlung nicht vollständig von der Krankenkasse übernommen werden, ist diese jedoch auf jeden Fall ZINSFREI finanzierbar.
Wir beraten gerne zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Und bieten außerdem verschiedene Ratenzahlungsmodelle an.
Eine kieferorthopädische Behandlung wird in der Regel von den privaten Versicherungen übernommen. Informieren Sie sich gern bei Ihrer Versicherung über Ihren individuellen Tarif. Sollten kieferorthopädische Leistungen in Ihrem Tarif inkludiert sein, bittet die Versicherung zur Einschätzung der Übernahme um eine individuelle Diagnostik (3D Scans, Fotos, Röntgenbilder).



Kosten bei privaten Versicherungen

Kosten für kieferorthopädische Leistungen werden in Abhängigkeit Ihres Tarifs bis zu 100% übernommen.

Kosten

 Eine kieferorthopädische Behandlung wird in der Regel von den privaten Versicherungen übernommen. Zur Einschätzung der Übernahme bittet die Versicherung um eine individuelle Diagnostik (3D Scans, Fotos, Röntgenbilder). Zur genaueren Einschätzung der Situation vereinbaren Sie gern einen unverbindlichen Beratungstermin. Oder für eine erste Einschätzung nutzen Sie gern unseren Online-Fragebogen. 
Wir empfehlen in jedem Fall den Kostenplan vor Behandlungsbeginn bei der Krankenversicherung einzureichen. Je nach Art und Umfang Ihrer Versicherung sowie abhängig von den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen werden Sie von Ihrem Versicherer über den Erstattungsumfang der Behandlungskosten informiert. Die Höhe der Kostenerstattung hängt vom gewählten Versicherungstarif und von eventuell vereinbarten Zusatzleistungen ab, kann jedoch bei 100% liegen.


Erstattungsverhalten privater Versicherungen

 Das Erstattungsverhalten von privaten Versicherungen hat sich in den letzten Jahren leider verändert.
Kostenübernahmeentscheidungen sind für den Patienten in vielen medizinischen Bereichen oft kaum noch nachzuvollziehen. Für jede Versicherung stellt eine Leistung an den Versicherungsnehmer einen Vermögensschaden dar. Insofern verwundert es grundsätzlich nicht, wenn Versicherungen versuchen, diese Leistungen – auch wenn Sie Ihnen möglicherweise zustehen – nicht oder nicht in vollem Umfang zu bezahlen. Diese zweifelhafte Praxis wird zunehmend in den Medien diskutiert.


Hilfe bei Abrechnungsfragen

 Wenn Sie eine Rechnung oder einen unbefriedigenden Brief von Ihrer Versicherung erhalten, ärgern Sie sich nicht, sondern sprechen Sie uns an. Gern bieten wir Ihnen unsere Unterstützung an: Oftmals genügt eine klare Stellungnahme gegenüber der Versicherung, um Unklarheiten zu Ihren Gunsten zu lösen.


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